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Was ist die Amtssignatur?
Die Amtssignatur ist die Signatur (=Unterschrift) einer Behörde. Sie
dient der erleichterten Erkennbarkeit der Herkunft eines Dokument
von einem Auftraggeber des öffentlichen Bereichs, also
beispielsweise einer Gemeinde. Sie darf ausschließlich von Behörden
bei der elektronischen Unterzeichnung und bei der Ausfertigung der
von ihnen erzeugten Dokumente verwendet werden. Ein auf Papier
ausgedrucktes mit einer Amtssignatur versehenes elektronisches
Dokument einer Behörde hat gemäß § 20 E-Government-Gesetz die
Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.
Wie sieht eine Amtssignatur aus?
Der Gesetzgeber normiert in § 19 E-Government-Gesetz drei
verpflichtende Merkmale für die Amtssignatur:
·
Bildmarke (gemäß § 19 Abs. 1 E-GovG)
·
Hinweis im Dokument „Dieses Dokument wurde amtssigniert“ (gemäß § 19
Abs. 3 E-GovG)
·
Prüfinformation der elektronischen Signatur (gemäß § 20 E-GovG)
Für das Aussehen der Amtssignatur gibt es keine verbindliche
Regelungen. Um eine hohe Akzeptanz zu erreichen und zur besseren
Erkennbarkeit wird in der Visualisierung ein möglichst einheitliches
Erscheinungsbild der Amtssignatur empfohlen.
Die Gemeinde fasst deshalb die Merkmale der Amtssignatur in einem
Signaturblock zusammen, der beispielhaft folgendermaßen aussieht.

Wie sieht die Bildmarke der Gemeinde Klausen-Leopoldsdorf aus?
Die grafische Gestaltung der Bildmarke obliegt der jeweiligen
Behörde. Aus Bürgersicht ist es aber empfehlenswert, dass sich
Behörden beim Erstellen der Bildmarke an einem einheitlichen Design
orientieren. Die Gemeinde Klausen-Leopoldsdorf verwendet deshalb
folgende Darstellung als Bildmarke für die Amtssignatur.

Amtssignatur
Klausen-Leopoldsdorf
Muster 1
§ 19 Abs. 3 E-GovG normiert, dass die Behörden ihre Bildmarke im
Internet gesichert zu veröffentlichen haben.
Hier gelangen Sie zur gesicherten Veröffentlichung der Bildmarke:
Amtssignierte Veröffentlichung der Bildmarke der Gemeinde
Klausen-Leopoldsdorf
Wie kann die elektronische Signatur überprüft werden?
Um dem Bürger bzw. der Bürgerin eine einfache Möglichkeit zu geben,
um die Echtheit einer auf einem Dokument aufgebrachten Amtssignatur
leicht überprüfen zu können, stellt der Bund über die Rundfunk- und
Telekom-Regulierungs GmbH ein kostenloses Prüfservice zur Verfügung.
Dieses erreichen Sie über folgende Internet-Adresse:
www.signaturpruefung.gv.at
Wenn Sie die Echtheit einer mit der Amtssignatur versehenen
elektronischen Erledigung einer Behörde überprüfen möchten, rufen
Sie diese Internet-Adresse auf und laden anschließend das zu
prüfende Dokument hoch. Das Prüfservice zeigt Ihnen dann an, ob es
sich um eine gültige Amtssignatur handelt.
Wie kann ich die Amtssignatur auf einem Ausdruck einer
amtssignierten Erledigung überprüfen?
Damit die Gemeinde überprüfen kann, ob es sich beim Ausdruck
tatsächlich um eine Erledigung der Gemeinde handelt, müssen Sie den
vollständigen Ausdruck bei der Gemeinde vorlegen. Dies kann auf
folgende Arten erfolgen:
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Persönlich
·
Per E-Mail (mit einem Scan des Ausdruckes als Beilage)
·
Per Fax
·
Postalisch (mit dem Original oder einer
Kopie des Ausdrucks)
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